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   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2014 - 6 A 1117/13   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2014 - 6 A 1117/13 (https://dejure.org/2014,17370)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.07.2014 - 6 A 1117/13 (https://dejure.org/2014,17370)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Juli 2014 - 6 A 1117/13 (https://dejure.org/2014,17370)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prüfung Laufbahnprüfung Teilprüfung Nichtbestehen Wiederholungsprüfung Wiederholungsmöglichkeit Verhältnismäßigkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Prüfung; Laufbahnprüfung; Teilprüfung; Nichtbestehen; Wiederholungsprüfung; Wiederholungsmöglichkeit; Verhältnismäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage eines Kommissaranwärters auf Gewährung einer weiteren Wiederholungsmöglichkeit des 3000-Meter-Laufes im Rahmen des Teilmoduls 7 des Berufspraktischen Trainings

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; VAPPol II Bachelor a.F.
    Klage eines Kommissaranwärters auf Gewährung einer weiteren Wiederholungsmöglichkeit des 3000-Meter-Laufes im Rahmen des Teilmoduls 7 des Berufspraktischen Trainings

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2013 - 6 B 808/13

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift über die einmalige Wiederholungsmöglichkeit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2014 - 6 A 1117/13
    Es bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass nach der Verordnung über die Ausbildung und die II. Fachprüfung für den Laufbahnabschnitt II (Bachelor) der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21. August 2008 (VAPPol II Bachelor a.F.) die Leistungsüberprüfung einer Leistung aus der Gruppe 5 des Deutschen Sportabzeichens bei Misserfolg nur einmal wiederholt werden kann (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 6. September 2013 - 6 B 808/13 -).

    Das OVG NRW habe mit Beschluss vom 6. September 2013 - 6 B 808/13 - festgestellt, dass gegen die Regelung der VAPPol II Bachelor a.F. keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestünden, es insbesondere nicht unverhältnismäßig sei, dem Prüfling - unabhängig von der Anzahl der bereits erbrachten Leistungsnachweise - lediglich eine Wiederholungsmöglichkeit zu gewähren.

    Der Senat hat hierzu im Beschluss vom 6. September 2013 - 6 B 808/13 - ausgeführt:.

  • BVerfG, 06.12.1994 - 1 BvR 1123/91

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der sogenannten Einzelfachwiederholung in der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2014 - 6 A 1117/13
    Er macht geltend, dass die Gewährung lediglich einer Wiederholungsmöglichkeit im vorliegenden Fall den vom Bundesverfassungsgericht in den Beschlüssen vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 - und vom 6. Dezember 1994 - 1 BvR 1123/91 - aufgestellten Vorgaben nicht genüge.

    vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1994 - 1 BvR 1123/91 - BVerwG, Beschluss vom 7. März 1991 - 7 B 178.90 - BayVGH, Beschluss vom 29. April 2013 - 7 ZB 12.1973 -, jeweils juris; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Auflage 2010, Rn. 769, jeweils mit weiteren Nachweisen.

    Entgegen der Auffassung des Klägers stellt die beschränkte Wiederholbarkeit der hier in Rede stehenden Leistungsüberprüfung auch nicht deswegen eine unzumutbare Beschränkung des Berufszugangs dar, weil er abweichend von den im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 1994 - 1 BvR 1123/91 - erörterten Prüfungsregeln nicht die Möglichkeit einer zielgerichteten Vorbereitung auf das Prüfungsfach gehabt habe.

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2014 - 6 A 1117/13
    Er macht geltend, dass die Gewährung lediglich einer Wiederholungsmöglichkeit im vorliegenden Fall den vom Bundesverfassungsgericht in den Beschlüssen vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 - und vom 6. Dezember 1994 - 1 BvR 1123/91 - aufgestellten Vorgaben nicht genüge.
  • BVerwG, 29.05.2013 - 6 C 18.12

    Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung; prüfungsrechtliche Bestehensregelungen;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2014 - 6 A 1117/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. Urteil vom 29. Mai 2013 - 6 C 18.12 -, juris, mit weiteren Nachweisen, gilt für Prüfungsordnungen mit einer derartigen Ausgestaltung Folgendes:.
  • BVerwG, 07.03.1991 - 7 B 178.90

    Zahnärztliche Vorprüfung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2014 - 6 A 1117/13
    vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1994 - 1 BvR 1123/91 - BVerwG, Beschluss vom 7. März 1991 - 7 B 178.90 - BayVGH, Beschluss vom 29. April 2013 - 7 ZB 12.1973 -, jeweils juris; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Auflage 2010, Rn. 769, jeweils mit weiteren Nachweisen.
  • VGH Bayern, 29.04.2013 - 7 ZB 12.1973

    Grundlagen- und Orientierungsprüfung; Biologie; endgültiges Nichtbestehen;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2014 - 6 A 1117/13
    vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1994 - 1 BvR 1123/91 - BVerwG, Beschluss vom 7. März 1991 - 7 B 178.90 - BayVGH, Beschluss vom 29. April 2013 - 7 ZB 12.1973 -, jeweils juris; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Auflage 2010, Rn. 769, jeweils mit weiteren Nachweisen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2015 - 6 B 608/15

    Beamtenverhältnis auf Widerruf; Entlassung kraft Gesetzes; Kommissaranwärter;

    Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass nach der VAPPol II Bachelor vom 21. August 2008 eine Studienleistung bei Misserfolg nur einmal wiederholt werden kann (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 6. September 2013 - 6 B 808/13 - und 11. Juli 2014 - 6 A 1117/13 -, nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 23. September 2015 - 2 B 73.14 -).

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 6. September 2013 - 6 B 808/13 - und vom 11. Juli 2014 - 6 A 1117/13 -, beide juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2015 - 6 A 246/15

    Entlassung eines Kommissaranwärters aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf;

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 16. Juli 2014 - 6 B 643/14 -, vom 11. Juli 2014 - 6 A 1117/13 - und vom 6. September 2013 - 6 B 808/13 -, jeweils nrwe.de.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2014 - 6 B 643/14

    Antrag eines Kommissaranwärters auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2014 - 6 A 1117/13 - und vom 6. September 2013 - 6 B 808/13 -, jeweils nrwe.de.
  • VG Düsseldorf, 11.05.2015 - 2 L 1333/15

    Endgültiges Nichtbestehen einer Bachelorprüfung nach wiederholtem Durchfallen

    Die Frage, ob eine Teilprüfung eine zuverlässige Beurteilungsgrundlage bietet und insofern den Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 GG standhält, ist im Allgemeinen daher nur dann zu verneinen, wenn die Einschätzung, gerade durch sie werde eine als unerlässlich einzustufende Fähigkeit abgeprüft, sachlich nicht vertretbar erscheint, d.h. wenn offenkundig ist, dass keiner der vorgenannten Begründungsansätze und auch kein nachvollziehbarer sonstiger Begründungsansatz sich im konkreten Fall als tragfähig erweist." vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 6 A 1117/13 -, juris, Rn. 21, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2013 - 6 C 18.12 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2014 - 6 A 208/14

    Laufbahnprüfung; Nichtbestehen; Prüfung; Tatsachenfeststellung; Teilprüfung;

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. September 2013 - 6 B 808/13 - (Verfassungsbeschwerde hiergegen nicht zur Entscheidung angenommen, Beschluss des BVerfG vom 24. Oktober 2013 - 1 BvR 2776/13 -); Beschluss vom 11. Juli 2014 - 6 A 1117/13 - (zu VG Arnsberg, Urteil vom 27. März 2013 - 9 K 2273/12 -), jeweils juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2014 - 6 A 996/14

    Gewährung einer weiteren Wiederholungsmöglichkeit des 3000-Meter-Laufes für einen

    Soweit es allgemein auf die Bedeutung der Prüfung und die nur einmalige Wiederholungsmöglichkeit abstellt - gegen die nach der Rechtsprechung des Senats vgl. Beschluss vom 11. Juli 2014 - 6 A 1117/13 -, juris, keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen -, geht daraus nicht hervor, dass gerade das Messverfahren besonders geregelt werden müsste oder dass geprüfte technische Mittel zum Einsatz kommen müssten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2014 - 6 E 847/14

    Laufbahnprüfung; Streitwert

    vgl. Beschluss vom 10. Juni 2014 - 6 E 498/14 -, juris, Rn. 3 f.; zuletzt Beschluss vom 11. Juli 2014- 6 A 1117/13 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 20.12.2017 - 2 L 5140/17
    vgl. zum nach der früheren Studienordnung vorgesehenen 3000m-Lauf als Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit im Modul Berufspraktisches Training in der Ausbildung zum gehobenen Polizeivollzugsdienst in NRW: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 23. September 2015 - 2 B 73.14 -, juris, Rn. 11 ff.; vorangehend OVG NRW, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 6 A 1117/13 -, juris, Rn. 12 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.01.2018 - 6 B 1410/17

    Antrag auf vorläufige Weiterbildung zum Polizeikommissar im Wege der

    Die Rechtsauffassung des Antragstellers berücksichtigt insbesondere auch nicht hinreichend das entgegenstehende Interesse des Dienstherrn, das Ausbildungsverhältnis zu beenden, wenn ein Kommissaranwärter eine Prüfung, die Auskunft über dessen Qualifikation für den gehobenen Polizeivollzugsdienst gibt, vgl. dazu ausführlich OVG NRW, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 6 A 1117/13 -, juris, Rn. 22, wiederholt - wenn auch nicht bestandskräftig - nicht besteht.
  • VG Düsseldorf, 31.03.2015 - 2 K 7993/14

    Kommissaranwärter; Laufbahnprüfung; 3000-Meter-Lauf; Wiederholungsprüfung;

    Beschluss vom 11. Juli 2014 - 6 A 1117/13 -, juris.
  • VG Köln, 02.10.2014 - 6 L 1638/14

    Anspruch auf eine vorläufige Fortsetzung des Studiums im Hauptstudium an der

  • VG Schleswig, 11.08.2020 - 7 A 132/19

    Prüfungsrecht - Notfallsanitäter

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